Tag: Verkehr

#Trailer

Trailerfahrten dürfen ausschließlich mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die eine gesonderte Ausnahmezulassung nach §46 Abs. 1 Nr. 5  besitzen. Das Amt für Straßen und Verkehr, sowie die örtliche Polizeidienststelle sind zu informieren.

Überschreitet die Breite des Trailers inkl. Auf- und Anbauten die zulässige Breite eines PKWs (2,5m) ist dies gesondert anzugeben. Gegebenfalls muss eine Straßensperrung beantragt werden.

Ansprechparter*innen

Bremen

Amt für Straßen und Verkehr

Dreh- und Ausnahmegenehmigung
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen

Herr Olav Ostermann
olav.ostermann@asv.bremen.de 

Polizei Bremen

Direktion Einsatz, E 3
Abteilung Verkehrspolizei
Niedersachsendamm 67/69
28201 Bremen
Tel.: Zentralruf 0421-3620
office@polizei.bremen.de

Bremerhaven

Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
E-Mail: buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de 
Kraftfahrzeug anmelden – Bremerhaven.de

Ortspolizeibehörde Bremerhaven

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 31
27576 Bremerhaven
Telefonzentrale: 0471 953 - 0
presse@polizei.bremerhaven.de 

#Blaulicht

Das Ausstatten von Fahrzeugen mit Blaulicht ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist bei der zuständigen Polizeidienststelle zu beantragen. Die Nutzung eines Martinshorns bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Ansprechparter*innen

Bremen

Polizei Bremen

Direktion Einsatz, E 3
Abteilung Verkehrspolizei
Niedersachsendamm 67/69
28201 Bremen
Tel.: Zentralruf 0421-3620
office@polizei.bremen.de

#Allgemeine Drehgenehmigung

Eine grundsätzliche Genehmigung zum Drehen wird in Niedersachsen und Bremen nicht benötigt. Bei Dreharbeiten, die nicht verkehrsbehindernd sind und bei denen keine einschränkenden Aufbauten in den öffentlichen Straßenraum gebracht werden, ist keine schriftliche Drehgenehmigung erforderlich.

Zum „öffentlichen Straßenraum“ gehören nicht nur Straßen, sondern auch Geh- und Radwege sowie öffentliche Grünflächen. Wird jedoch großes Arbeitsgerät (Kamerabühne, Licht) aufgebaut oder werden Bürgersteige oder Gehwege abgesperrt (Personen eingeschränkt oder behindert), müssen Drehgenehmigungen in der Regel mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn eingeholt werden. Erfahrungsgemäß dauert die Ausstellung aber meist nur wenige Tage.

Generell ist es notwendig, dass bei professionellen Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen das Einverständnis des Motiv-Eigentümers vorliegen muss. Bei privaten Motiven ist eine Drehanfrage an Privatpersonen oder Unternehmen zu richten. Bei öffentlichen Motiven muss die Stadt bzw. Kommune gefragt werden.

(Quelle: nordmedia.de)

Hinweis: Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es jedem ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne die Erlaubnis des Urhebers dafür zu benötigen. 

“Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

(Bundesamt für Justiz – §59 siehe: Gesetze im Internet.de)

Ansprechparter*innen

Bremen

Amt für Straßen und Verkehr

Dreh- und Ausnahmegenehmigung
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen

Herr Olav Ostermann
olav.ostermann@asv.bremen.de 

Bremerhaven

Magistrat Bremerhaven

Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de 

#Absperrungen / Halteverbote / Parken

Schlagworte: Straßen, Verkehr

Absperrungen, Halteverbotszonen und Parkgenehmigungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amts für Straßen und Verkehr.

Für die Einrichtung des Haltverbots ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Straßen und Verkehr erforderlich, der zu begründen ist. Dieser muss u.a. Auskunft über die räumliche Ausdehnung sowie die Aufstelldauer geben. Der Antragsteller erhält nach Prüfung eine Verkehrsanordnung gem. § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zur Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen legitimiert. Die Bearbeitungsdauer kann unter Umständen mehrere Wochen betragen, dauert in der Regel aber nicht länger als einige Tage. In der Regel wird dann die Beschilderung mit den Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) von einer Fachfirma im Auftrag des Antragstellers aufgestellt.

Weitere Informationen, Antragsformular und Gebührenübersicht:
AG Rundfunk-Fernsehaufnahmen – Amt für Straßen und Verkehr 

Ansprechparter*innen

Bremen

Amt für Straßen und Verkehr

Dreh- und Ausnahmegenehmigung
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen

Herr Olav Ostermann
olav.ostermann@asv.bremen.de 

Bremerhaven

Magistrat Bremerhaven

Bürger- und Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30
Stadthaus 5
27576 Bremerhaven
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de 

Städteübergreifend

Setpoint Film- und Werbeservice

Norbert Hackler
Stau 1 - 26122 Oldenburg
Tel. 0441-2488751
Mobil 0171-9267491
norbert.hackler@t-online.de 

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